Die Gründung einer GmbH wird in das örtlich zuständige Handelsregister (Amtsgericht) eingetragen. Die Bekanntmachung dieser Eintragung erfolgt – für jedermann kostenfrei zugänglich – im Internet. Immer wieder nutzen Betrüger diese Information, um unerfahrene Gesellschaftsgründer zu schädigen. So fälschen sie Rechnungen öffentlicher Stellen, welche sie an die veröffentlichte Anschrift der neugegründeten Gesellschaft versenden. Dies erfolgt häufig direkt nach der Eintragung im Register und oft auch, bevor Sie die Eintragungsnachricht des Registers erhalten haben. In Rechnung gestellt werden etwa Eintragungskosten des Gerichts oder andere vermeintliche Gründungskosten. Diese gefälschten Rechnungen können sehr geschickt gestaltet sein und Authentizität etwa durch die (rechtswidrige) Verwendung von Landeswappen, gefälschten Dienstsiegeln oder hoheitliche Insignien vorspiegeln. Oft haben diese einen ausgefüllten Überweisungsträger beigefügt und es werden zudem für den Fall der Nichtzahlung negative Konsequenzen, wie das Unterlassen der vollständigen Eintragung in das Handelsregister, oder Mahngebühren angekündigt. Auch das Beifügen eines vorausgefüllten Überweisungsträgers mit »unverdächtigen« Kontoangaben schließt einen Betrugsversuch nicht aus. Besondere Vorsicht gilt bei Begriffen wie
- „Offerte“,
- „kostenlos“,
- „Grundeintrag“ oder
- „Korrekturabzug“,
- sehr hohen Eintragungs- oder Bekanntmachungskosten,
- Überweisungsträgern mit einem ausländischen Ländercode oder
- sehr kurze Zahlungsfristen.
Wenn Sie bezüglich einer Rechnung unsicher sind, beraten wir Sie gern!
Ein Beispiel für solch eine falsche Rechnung haben wir zum Download bereitgestellt. Dort wurde vermeintlich vom Amtsgericht Leipzig zur Zahlung von Eintragungskosten binnen drei Werktagen aufgefordert. Solche Rechnungen sollten Sie keinesfalls bezahlen!