Am 01.06.2025 trat die Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung in Kraft (BGBl. 2025 I Nr. 127).
Mit der Verordnung erhöht das Bundesjustizministerium mit Zustimmung des Bundesrates die bislang geltenden Gebühren um jeweils 50 %. So ist beispielsweise die Gebühr für die Eintragung oder Löschung einer Prokura von 40 EUR auf 60 EUR angestiegen. Die Eintragung einer GmbH (genau wie einer UG) kostet statt 150 EUR nun 225 EUR.
Mit der Erhöhung trägt die Bundesregierung den in den vergangenen Jahren gestiegenen Kosten der Registergerichte Rechnung. Seit der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2011, also vor mehr als zehn Jahren, sind die Kosten für die Registergerichte, u.a. für Personal, erheblich gestiegen. Die Bundesländer sollen durch die Anpassung in die Lage versetzt werden, auch weiterhin eine zeitgemäße, sichere und effiziente Registerführung zu gewährleisten (BR-Drs. 55/25).