Änderung des UmwG – Umsetzung der EG-Richtlinie 2009/109/EG

01.04.2010

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ZIP aktuell Hefft 11/2010, S. VI, Nr. 81

Leitsatz |

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des UmwG vorgelegt.
Durch diesen Referentenentwurf soll die am 22.10.2009 in Kraft getretene EG-Richtlinie 2009/109/EG in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Verwaltungslasten der in der Gemeinschaft ansässigen Unternehmen zu reduzieren. Hierfür werden bestimmte Regelungen im Bereich der Verschmelzung und Spaltung reduziert. Ein Ansatzpunkt hierbei ist die Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung, welche die Umwandlung beschließt, in dem zukünftig eine Bereitstellung von Unterlagen zur Unterrichtung der Aktionäre auf elektronischem Weg möglich sein soll. Weiter soll nach dem Referentenentwurf auf eine gesonderte Zwischenbilanz verzichtet werden können.

Auch bei der Verschmelzung von Tochter- auf Muttergesellschaft sieht der Gesetzesentwurf Erleichterungen für die beteiligten Unternehmen vor. So soll zukünftig bei einer Verschmelzung einer 100%igen Tochter- auf eine Muttergesellschaft auf den bisher erforderlichen Beschluss der Hauptversammlung verzichtet werden. Bei einer Verschmelzung einer 90%igen Tochter- auf eine Muttergesellschaft ist zukünftig ein Squeeze out vorgesehen. In allen anderen Fällen sieht der Referentenentwurf aber keine Änderungen der Rechte der Minderheitsaktionäre vor.
Darüber hinaus können nach dem Referentenwurf die Prüfungen nach dem AktG und dem UmwG durch den selben Sachverständigen vorgenommen werden.

Gegenwärtig ist nicht abzusehen, wann die Änderungen des UmwG in Kraft treten. Eine Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf ist aber noch vor der Sommerpause geplant. Die Richtlinie gibt eine Umsetzung in die nationalen Vorschriften bis zum 30.06.2011 vor.
 

Sachverhalt |

Entscheidung |

Praxishinweis |